Dresden im Frühjahr 2020 – Menschen Lebensmittel einzukaufen, ist eine der zulässigen Ausnahmen vom Gebot zu Hause zu bleiben, das im Rahmen der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Frühjahr 2020 in Dresden erlassen wurde.